Partnerparlamente

Durch die voranschreitende Globalisierung und den daraus resultierenden Herausforderungen müssen sich nationale Parlamente auf umfassende Agenden einstellen. Es ist wichtig, dass sich Abgeordnete aller Fachbereiche über die Tagespolitik hinaus mit den Themen Entwicklungspolitik, Politikkohärenz und Entwicklungszusammenarbeit befassen, da sie zu den wichtigsten Akteur_innen bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) gehören und daher eine prominente Rolle bei der Armutsbekämpfung spielen. Beide Aspekte sind sowohl im internationalen wie auch im nationalen Kontext von immer größer werdender Bedeutung.

Vor allem Parlamentarier_innen im Norden müssen sich bewusst werden, dass von ihnen beschlossene Gesetze oft direkte Auswirkungen auf die Lebensbedingungen der Menschen im Süden haben. Auf der Basis dieser Erkenntnis sowie dem Interesse zahlreicher Abgeordneter an der Entwicklungspolitik begründet sich die Initiative des österreichischen Parlaments, eine Partnerschaft mit dem Parlament von Sambia einzugehen.

Die Zusammenarbeit zwischen dem österreichischen und dem sambischen Parlament trägt in vielfältiger Weise zur Erreichung internationaler Zielsetzungen und Verpflichtungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit bei, nicht zuletzt zur Erreichung des SDG 16 (Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen). Im Rahmen der EU-Afrika-Strategie, die seit 2007 in Kraft ist, empfiehlt die EU-Kommission zudem neue, über die diplomatischen Beziehungen hinausgehende Formen von Partnerschaften und Kooperationen zwischen europäischen und afrikanischen Parlamenten, Städten, Gemeinden, Unternehmen, Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Organisationen (die so genannten Twinning Partnerships).

 

 

Österreich

©PD/Korrak

Das österreichische Parlament hat zwei Kammern: den Nationalrat mit 183 gewählten Abgeordneten und den Bundesrat mit 61 von den Länderkammern bestellten Mitgliedern. Der Nationalrat wird jeweils für eine fünfjährige Gesetzgebungsperiode im Verhältniswahlrecht gewählt und ist die tragende Instanz der Bundesgesetzgebung. Der Nationalrat tritt an zwei bis drei Tagen im Monat zu Plenarsitzungen zusammen. Die Berichte und Empfehlungen der jeweils zuständigen Ausschüsse bilden die Grundlage für die Beschlüsse im Plenum des Nationalrates. Aktuelle Stunden und Dringliche Anfragen bieten die Möglichkeit, aktualitätsbezogene Themen von allgemeinem Interesse im Rahmen von Nationalratssitzungen zu besprechen. Zu Beginn einer Gesetzgebungsperiode werden für jeden größeren Sachbereich eigene Ausschüsse gewählt. Die fraktionelle Zusammensetzung in den Ausschüssen spiegelt auch die Mehrheitsverhältnisse im Plenum des Nationalrates wider. Zentrale Aufgabe der Ausschüsse ist die Vorberatung von Verhandlungsgegenständen.

Sambia

©Kepplinger/PNSD

Die sambische Nationalversammlung – National Assembly of Zambia (NAZ) – ist ein Einkammer-Parlament mit 156 Abgeordneten, von denen acht vom Präsidenten der Republik Sambia nominiert werden. Das Parlament ist ein Hybrid-System zwischen dem Westminster System und einem Präsidialsystem. Der legislative Arm des Staates setzt sich aus dem Präsidenten und der Nationalversammlung zusammen, im Einklang mit Artikel 62 der Verfassung. Das Parlament ist das zentrale Diskussionsforum der einzelnen politischen Parteien. Bei den letzten Wahlen im Jahr 2016 konnte die Partei des wiedergewählten Präsidenten Edgar Lungu, die Patriotic Front (PF), mit 89 Sitzen die absolute Mehrheit im Parlament erlangen. Auf Opposition und unabhängige Kandidat_innen entfallen jeweils 63 und 14 Sitze. Die NAZ nimmt ihre Kontrollfunktion gegenüber der Regierung durch ein umfassendes System an Ausschüssen wahr. Portfolio Ausschüsse sind dafür verantwortlich, alle Ministerien und Abteilungen zu untersuchen. Die jeweiligen Reports werden in speziellen Plenarsitzungen diskutiert und müssen von der Regierung kommentiert werden. Ausschusssitzungen sind öffentlich.

 

 

© Parlamentarischer NordSüdDialog 2014

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